Privateinlagen/Sacheinlagen für EÜR (SKR03) korrekt erfassen

Hallo Leute,

ich hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich fange gerade erst mit lexoffice und Buchhaltung an. Grundsätzlich habe ich mich darüber informiert und auch zu dem Problem einige Recherchen gemacht, aber leider nichts passendes gefunden. In meinem Praxisfall möchte ich private Gegenstände ins Betriebsvermögen überführen (Waren zum Verkaufen und Lagerregale).

Mein erstes Problem ist, dass ich nicht intuitiv herausfinden kann, wie ich eine Privateinlage von Gegenständen (Sacheinlage) überhaupt erfassen kann. Soweit ich das verstanden habe, ist jede Privateinlage eine Betriebsausgabe in der EÜR. Wenn ich einen Beleg für eine Ausgabe zu erfassen versuche, kann ich nur Privatentnahme als Kategorie wählen, aber nicht Privateinlage. Das scheint mir genau falsch herum. Zudem fließt der Beleg (erfasst als Einnahme zum Ausprobieren), nicht bei der Gewinnberechnung mit ein, was es aus meinem Verständnis aber als Betriebsausgabe (oder Betriebseinnahme) tun sollte.

Zweites Problem ist, dass ich nicht recht weiß, wie ich einen Belegdokument dafür bekomme. Wenn ich es richtig verstanden habe, brauche ich für jede Buchung einen Beleg. In dem Fall hätte ich auf einen Eigenbeleg getippt. Was muss für die Privateinlage drin stehen?

Hallo befrish,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Was hier steuerrechtlich zu berücksichtigen ist, müsstest Du bitte mit Deinem Steuerbüro absprechen.

Logisch. Eine Ausgabe kann ja keine Einlage sein. Das Wirtschaftsgut ist einzubringen. Bei Verkauf machst Du eine separate Buchung.

Privateinlagen oder Privatentnahmen ändern nicht den Gewinn.

Meine Empfehlung ist wirklich, Dich mit dem Thema an ein Steuerbüro zu wenden und Dich beraten zu lassen, wie Du hier am Besten vorgehst. Dann kannst Du auch die entsprechenden Buchungen tätigen.