Kurzarbeitergeld 2020 korrigieren

Hallo zuammen,

ich muss die Urlaubstage beim Kurzarbeitergeld im April 2020 korrigieren. Wenn ich die übliche Prozedur zur Korrektur einer Lohnabrechnung vornehme (Abrechnungsjahr wechseln, Korrkturmodus, Mitarbeiter auswählen), kann ich mir die Werte nur ansehen, aber nicht verändern/korrigieren.

Kann mir bitte jemand helfen?

(Sorry für das Doppelposting, keine Ahnung wie ich das geschafft habe.)

Besten Dank vorab!
Tom

Hallo Tom,

ich vermute Du stehst bereits in 01/2022. Aus dem Jahr 2022 kann man nur noch das Jahr 2021 oder 2022 selbst korrigieren. Durch den Jahreswechsel ist 2020 nicht mehr korrigierbar.

Viele Grüße,
Sancho

Hallo Sancho,

danke für die schnelle Rückmeldung!

Das hört aber nicht gut an. Was macht man dann in diesen Fällen? Das ist ja kein Sonderfall, dass bei der Prüfung in 2022 herauskommt, dass eine Korrektur für 2020 vorzunehmen ist? Wie soll man den korrigierten Leistungsantrag generieren, geschweige denn überhaupt korrigierte Lohnabrechnungen erstellen?

Grüße, Tom

Hallo Tom,

ich kann nur empfehlen mit der Agentur für Arbeit zu reden und den Sachverhalt zu schildern. Das Programm kann aus 2022 keine Lohnabrechnungen und KUG-Leistungsanträge für 2020 korrigieren.

Viele Grüße,
Sancho

Hallo Sancho,
da gibt es nur ein Problem:
Die Agentur für Arbeit lässt nicht „mit sich reden“ und verlangt korrigierte Leistungsnachweise, mit dem nett gemeinten Hinweis, dass ansonsten das gesamte KUG zurückgefordert wird. Wäre also gut, wenn Lexware das schnellstens ändert !

Hallo Lutzcie,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Das ist ja auch kein Problem, die kannst Du doch auch liefern. Nur eben nicht über das Programm. Hier kannst Du es manuell berechnen.

Du kannst aber auch die Lexware Hotline für inhaltliche Fragen Lohn&Gehalt kontaktieren, ggf. hat man dort noch andere Optionen. Via Forum können wir an dieser Stelle leider nicht wirklich etwas tun. :frowning:

Hallo Steve,

danke für die nette Begrüßung!

Zum Thema:
Mir ist schon klar, dass ich das manuell berechnen kann. Das ist aber eigentlich nicht die Sache.
Wie oben schon bemerkt, kommen die Prüfungen der Arbeitsagentur jetzt (und werden sich wohl auch in 2023 hinziehen). Das sollte auch Lexware als „tolles“ Softwareunternehmen auf dem Schirm haben, und seine Kunden daher nicht mit " Nö, geht halt nicht" im Regen stehen lassen.
Zumal grade dies Problem nicht nur bei drei Leuten auftreten wird.

Liebe Grüße
Lutz

Ist mir klar und deswegen schrieb ich ja, dass Du Dich an die Lexware Hotline wenden sollst um ggf. mögliche Optionen zu klären. Ich kann Dir hier nur meinen aktuellen Kenntnisstand darlegen und aufzeigen, was nach meinem Wissen möglich ist.

Es gibt nach meiner Kenntnis aktuell keine grundlegende allgemeine Lösung, dass über das bisher bekannte 1 Jahr rückwirkend zu korrigieren. :frowning:

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Hallo zusammen, ich wollte mal wissen, ob sich nun etwas getan hat und das Problem gelöst wurde, denn auch ich stehe nun vor dem gleichen Problem. Der Antrag kann zwar selbständig geändert werden, allerdings die komplette Lohnabrechnung nicht. Mein Chef ist auch nicht bereit für solche Problem die teure Hotline zu bezahlen. Hat jemand etwas gefunden, wie ich es umgehen kann?
LG Anett

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Hallo Anett,

mir persönlich ist nur der Weg über die Hotline bekannt. Der Anruf selbst dauert nicht lang. In erster Instanz wird dein Anliegen aufgenommen und Du erhältst dann einen kostenfreien Rückruf.

Ob die anderen Fragensteller es anders lösen konnten, müssen diese beantworten.

Viele Grüße,
Sancho

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